Als Wohnungseigentümergemeinschaft vertrauen Sie uns die organisatorische, wirtschaftliche und technische Verwaltung Ihrer Immobilie an. Unsere Leistungen werden wesentlich durch drei Regelwerke bestimmt: das Wohnungseigentumsgesetz, die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung und unser Verwaltervertrag mit Ihnen.
Im Verwaltervertrag legen wir gemeinsam mit fest, mit welchen Leistungen im Detail Sie uns bei der Hausverwaltung Sattler beauftragen. Dazu gehören z. B.: