Als Wohnungseigentümergemeinschaft vertrauen Sie uns die organisatorische, wirtschaftliche und technische Verwaltung Ihrer Immobilie an. Unsere Leistungen werden wesentlich durch drei Regelwerke bestimmt: das Wohnungseigentumsgesetz, die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung und unser Verwaltervertrag mit Ihnen.
Bei der Mietverwaltung gilt unsere ganze Konzentration Ihrer Entlastung als Eigentümer und Vermieter von Wohnungen. Wir stellen den Erhalt, den pfleglichen Umgang und die technische Funktionalität Ihrer Mieteinheiten sicher. Dazu vertreten wir Sie umfänglich gegenüber Mietern, Behörden, Handwerkern und weiteren, für Ihre Immobilie relevanten Dritten.
Bei der Mietverwaltung gilt unsere ganze Konzentration Ihrer Entlastung als Eigentümer und Vermieter von Wohnungen. Wir stellen den Erhalt, den pfleglichen Umgang und die technische Funktionalität Ihrer Mieteinheiten sicher. Dazu vertreten wir Sie umfänglich gegenüber Mietern, Behörden, Handwerkern und weiteren, für Ihre Immobilie relevanten Dritten.
Als Dienstleister können wir Sie einzig durch die Qualität unserer Leistungen überzeugen. Deshalb sind wir Mitglied im VDIV. Unser Verband vertritt ausschließlich hauptberufliche, selbstständige Immobilienverwaltungen, die eine gesicherte wirtschaftliche Existenz vorweisen können. Wir verfügen über eine Haftpflichtversicherung für den Schadensfall, nehmen regelmäßig an Weiterbildungen teil und führen unsere Verwaltungsleistungen transparent aus. So können wir den hohen Ansprüchen des VDIV genügen.